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Ausbildung und Lehre

Der ÖATA ist eine staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung für Transaktionsanalytische Psychotherapie. Im Jahr 2009 hat der ÖATA einen Kooperationsvertrag mit der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) abgeschlossen und hat seit Februar 2010 die akademisierte Form der Ausbildung zum/zur Transaktionsanalytischen Psychotherapeut*in (mit Masterdegree oder "Akdemisch geprüfte/r Psychotherapeut*in") angeboten. Seit Herbst 2017 läuft der 3. Ausbildungslehrgang, bei dem einige der Ausbildungskandidat*innen ihr Studium und die praktische Ausbildung vollendet haben, während andere - je nach individuellen Lebensbedingungen - noch in den Abschlussphasen stehen.

Durch die geschaffenen Veränderungen (Vollstudium der Psychotherapieausbildung mit entsprechenden Zugangsvoraussetzungen) lt. Psychotherapiegesetz neu (April 2024) gewährt der Gesetzgeber langfristige Übergangsbestimmungen. Daher ist es möglich, nach dem PthG alt (1990) diese Ausbildungsvariante noch bis zum Jahr 2030 anzubieten. Diese Variante des ÖATA findet allerdings ohne universitäre Anbindung (Kooperation) bzw. akademisierte Abschlüsse statt.

Seriöse Anmeldungen werden über die Kontaktdaten des Vorstandes, oeata@aon.at oder auch bei den einzelnen Lehrenden jederzeit gerne entgegen genommen!

Modul- und Kostenübersicht TA-Ausbildung 2025 (Stand: 31. 01. 25)

Ziele der Ausbildung

Die Ziele einer Ausbildung im ÖATA verfolgen die Entwicklung und Reifung der Therapeut*innenpersönlichkeit und der therapeutischen Wirksamkeit, einen feinfühligen Umgang mit Menschen und deren Leidenszuständen sowie die Wahrnehmung und Reflexion der eigenen Reaktionen im therapeutischen Geschehen (Gegenübertragung und Reflexionsfähigkeit, die insgesamt also der Schärfung des eigenen Resonanzraumes dient).

 

Unsere Ausbildungsphilosophie ruht auf drei Säulen:

  • Lernen findet als lebendiges Austauschgeschehen zwischen Kandidat*innen, Lehrenden und im Verein des ÖATA statt
  • Erlernen von Theorie und Praxis ist eingebettet in einem offenen, sich selbst organisierenden Beziehungsgeschehen
  • Therapeutische Identität wird verstanden als differenzierte Wesenseinheit von Persönlichkeit und reflektiertem, begründbaren Handeln

Die Ausbildung verläuft in zwei aufeinander aufbauenden Abschnitten:

I:  Das Grundcurriculum besteht aus:

a) Transaktionsanalytischer Theorie und Praxislehrveranstaltungen (480 UE)

b) Psychotherapeutischem Praktikum I gemäß PthG 1990 im Ausmaß von 550 Std. ab dem 3. Semester

c) Lehranalyse/Selbsterfahrung (mindest 200 Std.), einzeln und in Gruppen – ab Beginn der Ausbildung

Am Übergang zum 3. Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum Kontrollstadium abzulegen; damit ist der/ die Kandidat*in zur psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision berechtigt.

 

II: Das Kontrollstadium findet ebenso im Rahmen des ÖATA statt und dauert, je nach den individuellen Lernfortschritten bzw. persönlichen und beruflichen Bedingungen ca. 2,5 -3 Jahre oder auch entsprechend länger.

Schwerpunkt ist hier die praktische Ausbildung (600 Stunden selbständige Therapiesettings auf theoretischer Begründbarkeit) mit fachspezifischer Kontroll-Supervision gemäß PthG 1990.

 

Mit dem Ausbildungsabschluss (Abschlussarbeit und Colloquierung) erfolgt die Graduierung zum/zur Transaktionsanalytischen Psychotherapeut*in im ÖATA. Damit ist die Berechtigung zur Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste des BMG gegeben.

 

Verantwortungsbereiche für den ÖATA-internen Ausbildungszyklus: 

  • Vorstandsvorsitzender des ÖATA – Daniel Rainer,   Tel.: 0660 520 69 13; oeata@aon.at
  • Ausbildungsleitung im ÖATA – Mag. Claudia Schörkhuber, Tel.: 0664 4339069; claudia.schoerkhuber@gmx.at

 

Ausbildungsübersicht
Tiefenpsychologische Transaktionsanalyse (psychoanalytisch-psychodynamischer Cluster)

A) Theorie- und Übungsinhalte (ca. 480 UE)

  • Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung
  • Methodik und Technik
  • Persönlichkeits- und Interaktionstheorie
  • Spezielle Theorien
  • Identitätsentwicklung zum/zur Psychotherapeut*in

B) Praktische Inhalte (gem. PthG 1990)

Für die Graduierung zum/zur Psychotherapeut*in sind folgende weitere Ausbildungsinhalte erforderlich:

  • Praktikum I (550 Stunden während des Grundcurriculums, wovon 150 Stunden im klinischen Bereich zu absolvieren sind)
  • Lehrtherapie (mind. 200 Stunden, davon sind 40 Stunden Gruppenselbsterfahrung & mindestens 160 Stunden (Einzelselbsterfahrung) mit fachspezifischen (oder tiefenpsychologisch-psychodynamischen) Lehrtherapeut*innen
  • Praktikum II (mind. 600 Anwendungsstunden) als selbständige therapeutische Arbeit mit Patient*innen/Klient*innen unter mindestens 120 Std. begleitender, fachspezifischer Supervision
  • Weitere Arbeitseinheiten:  nachgewiesenes Literaturstudium und Peergruppenaktivitäten, Dokumentation eines Langzeitfalles (mind. 70 Stunden),  ein Fallkontrollseminar und Abschlusscolloquium

 

Gesetzliche Zulassungsbedingungen:

  • Die gesetzlichen Zulassungsbedingungen zur Ausbildung im Fachspezifikum sind gemäß §10 des Psychotherapiegesetzes (1990) festgelegt:

(1) erfolgreicher Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums

(2) die Vollendung des 24. Lebensjahres und

(3) ein Quellenberuf gemäß Abs. 2 Z 5-9.

 

Aufnahmeverfahren in die fachspezifische Ausbildung im ÖATA

Als Ausbildungsinteressent*in richten Sie ein schriftliches Ansuchen um Aufnahme in die fachspezifische Ausbildung an den Vorstand des ÖATA (oeata@aon.at) aus dem Ihre Motivation hervorgeht, sowie einen aktuellen Lebenslauf.

Beachten Sie bitte die nächsten Schritte: 

  • Nachweisliche Erbringung Ihrer Zugangsvoraussetzungen gemäß PthG (1990)
  • Die Absolvierung von drei positiven Aufnahmegesprächen bei unseren Lehrtherapeut*innen – beiderlei Geschlechts
  • Ihre Aufnahme in die Ausbildung wird per Beschluss des Lehrkollegiums und des Vorstandes rechtsverbindlich.

 

Kosten der Ausbildung

Die genaue Übersicht der Inhalte und die Gesamtkosten für alle Theorie-, Reflexions-, Prüfungs-, Gruppen- bzw. Einzellehr- und Supervisionsstunden finden Sie detailliert im Word-Anhang.

* Die Angabe von Stunden bzw. Unterrichtseinheiten (UE) sind synonym zu verstehen.