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Ausbildung und Lehre

Der ÖATA ist eine staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung für Transaktionsanalytische Psychotherapie. Im Jahr 2009 hat der ÖATA einen Kooperationsvertrag mit der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) abgeschlossen und hat seit Februar 2010 die akademisierte Form der Ausbildung zum/zur Transaktionsanalytischen Psychotherapeut*in (mit Masterdegree oder "Akdemisch geprüfte/r Psychotherapeut*in") angeboten. Seit Herbst 2017 läuft der 3. Ausbildungslehrgang.

Durch die gesetzlichen Veränderungen (Vollstudium der Psychotherapieausbildung mit entsprechenden Zugangsvoraussetzungen) im April 2024, jedoch mit langfristigen Übergangsbestimmungen des PthG (1990) ist es möglich, die Ausbildung nach dem Modus "alt" noch bis 2030 anzubieten. Allerdings ohne universitäre Anbindung bzw. akademisierte Abschlüsse.

Anmeldungen werden über die Kontaktdaten des Vorstandes, oeata@aon.at oder auch bei den einzelnen Lehrenden jederzeit gerne entgegen genommen!

Ziele der Ausbildung

 

Das Ziel einer Ausbildung im ÖATA ist die Entwicklung und Reifung der Therapeut*innenpersönlichkeit und der therapeutischen Wirksamkeit, eines feinfühligen Umgangs mit Menschen und deren Leidenszuständen sowie der Wahrnehmung und Reflexion der eigenen Reaktionen im therapeutischen Geschehen (Gegenübertragung und Reflexionsfähigkeit).

 

 

Unsere Ausbildungsphilosophie ruht auf drei Säulen:

  • Lernen findet als lebendiges Austauschgeschehen zwischen Kandidat/Innen, Lehrenden und im Verein des ÖATA statt

  • Erlernen von Theorie und Praxis ist eingebettet in einem offenen, sich selbst organisierenden Beziehungsgeschehen

  • Therapeutische Identität wird verstanden als differenzierte Wesenseinheit von Persönlichkeit und reflektiertem begründbaren Handeln

Die Ausbildung verläuft in zwei aufeinander aufbauenden Abschnitten:

I:  Das Grundcurriculum besteht aus:

a) Transaktionsanalytischer Theorie (ca. 450 UE)

b) Psychotherapeutischem Praktikum I gemäß PthG 1990 im Ausmaß von 550 Std. ab dem 3. Semester

c) Lehranalyse (mindest 200 Std.) – ab Beginn der Ausbildung

Am Übergang zum 3. Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum Kontrollstadium abzulegen; damit ist der/ die Kandidat*in zur psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision berechtigt.

 

II: Das Kontrollstadium findet ebenso im Rahmen des ÖATA statt und dauert, je nach den individuellen Lernfortschritten bzw. persönlichen und beruflichen Bedingungen ca. 2,5 -3 Jahre oder auch entsprechend länger.

Schwerpunkt ist hier die praktische Ausbildung (600 Stunden selbständige Therapiesettings auf theoretischer Begründbarkeit) mit fachspezifischer Kontroll-Supervision gemäß PthG 1990.

 

Mit dem Ausbildungsabschluss (Abschlussarbeit und Colloquierung) erfolgt die Graduierung zum/zur Transaktionsanalytischen Psychotherapeut*in im ÖATA. Damit ist die Berechtigung zur Eintragung in die Psychotherapeut*nnenliste des BMG gegeben.

 

Verantwortungsbereiche für den außeruniversitären Lehrgang: 

  • Lehrgangsleiterin –  Elisabeth Resch, Tel.: 0680 323 25 10, elisabeth.resch@liwest.at
  • Vorstandsvorsitzender des ÖATA – Daniel Rainer,   Tel.: 0660 520 69 13; oeata@aon.at
  • Ausbildungsleitung im ÖATA – Mag. Claudia Schörkhuber, Tel.: 0664 4339069; claudia.schoerkhuber@gmx.at

 

Ausbildungsübersicht
Tiefenpsychologische Transaktionsanalyse

A) Theorie- und Übungsinhalte (ca. 450 UE)

  • Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung
  • Methodik und Technik
  • Persönlichkeits- und Interaktionstheorie
  • Spezielle Theorien
  • Identitätsentwicklung zum/zur Psychotherapeut*in

B) Praktische Inhalte (gem. PthG 1990)

Für die Graduierung zum/zur Psychotherapeut*in sind folgende weitere Ausbildungsinhalte erforderlich:

  • Praktikum I (550 Stunden, wovon 150 Stunden im klinischen Bereich zu absolvieren sind) während des Grundcurriculums
  • Lehrtherapie (mind. 200 Stunden, davon sind 40 Stunden Gruppenselbsterfahrung & mindestens 160 Stunden (Einzelselbsterfahrung)                                  mit fachspezifischen (oder tiefenpsychologisch-dynamischen) Lehrtherapeut*innen
  • Praktikum II (mind. 600 Anwendungsstunden) als selbständige therapeutische Arbeit mit Patient*innen/Klient*innen unter
  • mind. 120 Std. begleitender, fachspezifischer Supervision

 

  • Weitere Arbeitseinheiten:  nachgewiesenes Literaturstudium und Peergruppenaktivitäten, Dokumentation eines Langzeitfalles (mind. 70 Stunden),
  • Fallkontrollseminare und Abschlusscolloquium

 

Gesetzliche Zulassungsbedingungen:

  • Die gesetzlichen Zulassungsbedingungen zur Ausbildung im Fachspezifikum sind gemäß §10 des Psychotherapiegesetzes (1990)
  • (1) erfolgreicher Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums
  • (2) die Vollendung des 24. Lebensjahres und
  • (3) ein Quellenberuf gemäß Abs. 2 Z 5-9.

 

Aufnahmeverfahren in die fachspezifische Ausbildung im ÖATA

Als Ausbildungsinteressent*in richten Sie ein schriftliches Ansuchen um Aufnahme in die fachspezifische Ausbildung                                                                        an den Vorstand des ÖATA (oeata@aon.at), aus dem Ihre Motivation hervorgeht inclusive Ihres Lebenslaufs.

Zusätzlich erforderlich sind:

  • Nachweis der Zugangsvoraussetzungen gemäß PthG (1990)
  • Drei positive Aufnahmegespräche bei Lehrtherapeut*innen – beiderlei Geschlechts
  • Wahlweise ein Aufnahmeseminar als Ersatz für 2 Einzelaufnahmegespräche
  • Beschluss des Lehrkollegiums  und des Vorstandes zur Aufnahme in die Ausbildung

 

Kosten der Ausbildung

Die Gesamtkosten für die alle Theorie-, Reflexions-, Prüfungs-, Einzellehr- und Supervisionsstunden werden

demnächst detailliert veröffentlicht.